Klimaticket, E-Fahrzeuge und Co.

Steuerliche Vorteile in der Mobilität

In Zeiten des Klimawandel und ständig steigenden Spritpreisen sind viele Menschen daran interessiert, wie sie umweltfreundlicher und effizienter zur Arbeit kommen können. Unternehmen haben ein großes Interesse daran, ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen, da die Mobilität einen großen Teil der betrieblichen Kosten ausmachen kann. Dazu gibt es steuerliche Vorteile, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen helfen, diese Herausforderungen zu meistern. In diesem Artikel werden wir einige der Steuervorteile im Zusammenhang mit Mobilität diskutieren.

Carsharing

Eine Möglichkeit, die von immer mehr Menschen genutzt wird, ist das Carsharing. Arbeitgeber:innen können ihren MitarbeiterInnen einen Zuschuss von bis zu € 200 pro Jahr gewähren, wenn sie Carsharing nutzen. Es gibt jedoch Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit der Zuschuss steuerfrei bleibt. Das Fahrzeug muss zum Beispiel einen CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer aufweisen und der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Jahreskarten oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr bereitzustellen. Wenn die Karte am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers:in gültig ist, kann der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in die entsprechenden Tickets steuerfrei zur Verfügung stellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass öffentliche Teilstrecken nicht immer abgedeckt sind und ein Sachbezug vorliegt, wenn nur ein Teil der Strecke abgedeckt ist.

E-PKW

Wenn ein/e Arbeitgeber:in einem/r Arbeitnehmer:in einen E-PKW für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, muss der/die Arbeitnehmer:in keinen Sachbezug versteuern. Darüber hinaus ist seit dem 1. Januar 2023 ein E-PKW auch von der Regelung des Investitionsfreibetrags umfasst.

Fahrräder und E-Bikes

Arbeitgeber/innen können ihren Mitarbeiter:innen auch Fahrräder oder E-Bikes für nicht beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung stellen. Solange das Fahrrad oder Kraftrad einen CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer aufweist, muss kein Sachbezug versteuert werden.

Wie Sie sehen können, gibt es viele Möglichkeiten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer/innen, die steuerlichen Vorteile in der Mobilität zu nutzen. Diese Vorteile können nicht nur dazu beitragen, die Umwelt zu schützen, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit und das Image des Unternehmens zu verbessern. Es lohnt sich also, diese Optionen in Betracht zu ziehen und sich von unserem Steuerberater Staudinger & Partner beraten zu lassen, um dadurch einen legitimen Vorteil, sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Mitarbeiter:innen, zu erzielen.

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